ZAHLUNG NACH ZAHLUNGSEINGANG
- Christine Rautschka

- 14. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Ich muss heute mal meinem Unmut Luft machen.
Neulich zischt mich eine Freundin wie ein wütender Wasserkocher an:
„𝘈𝘳𝘣𝘦𝘪𝘵𝘦 𝘪𝘤𝘩 𝘦𝘪𝘨𝘦𝘯𝘵𝘭𝘪𝘤𝘩 𝘪𝘯 𝘥𝘦𝘳 𝘋𝘪𝘦𝘯𝘴𝘵𝘭𝘦𝘪𝘴𝘵𝘶𝘯𝘨𝘴𝘣𝘳𝘢𝘯𝘤𝘩𝘦 𝘰𝘥𝘦𝘳 𝘪𝘯 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘮 𝘒𝘦𝘵𝘵𝘦𝘯𝘣𝘳𝘪𝘦𝘧𝘴𝘺𝘴𝘵𝘦𝘮?“
Der Grund: Bei manchen Auftraggebern lautet das Prinzip:
"Sobald wir das Geld haben, bekommst du deins."
Eine Praxis, die an eine Dominokette erinnert: erst wenn vorne ein Stein kippt, sprich, der Endkunde zahlt, darf sich hinten auch etwas bewegen. Bis dahin stehen alle still und hoffen, nicht umzufallen.
Da platzt mir der Kragen.
Denn was auf den ersten Blick vielleicht nachvollziehbar klingt, ist in Wahrheit keine stabile Geschäftsbeziehung, sondern das Weiterreichen von Risiko und das bleibt am Ende oft bei denen hängen, die ihre Leistung bereits verlässlich, pünktlich und mit vollem Einsatz erbracht haben.
Dienstleister sind keine stillschweigenden Kreditgeber.
Auch sie haben Verpflichtungen: Gehälter, Mieten, Steuern. Ganz normale Dinge.
Natürlich ist Liquidität ein Thema. Aber genau deshalb gehört es meiner Meinung nach zur unternehmerischen Verantwortung, die Mittel für gebuchte Leistungen vorab bereitzuhalten. Schließlich wurde der Vertrag mit dem Dienstleister geschlossen und nicht mit dem Endkunden.
Oder zugespitzt gefragt:
Wenn das Geld nur dann fließt, wenn der Endkunde gezahlt hat, sollte der Dienstleister dann nicht gleich an ihn fakturieren?
Ich finde, wer Leistung beauftragt, muss sie auch unabhängig vom Geldeingang seiner eigenen Kunden vergüten. Vertrag ist Vertrag.




